Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Bestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 bzw. 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Die Lage wird nach Möglichkeit mit der antragstellenden Person ausgewählt und bestimmt.

Es wird unterschieden zwischen ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten als Einfach- oder Tiefgräber.

Eine einstellige Wahlgrabstätte hat eine Länge von 2,30 m und eine Breite von 1,20 m. Bei mehrstelligen Wahlgrabstätten verbreitert sich die Grabstätte um 1,20 m je Stelle.

In Wahlgrabstätten für Sargbestattung in Normallage, können pro Grabstelle, ein Sarg und eine Ascheurne oder alternativ zwei Ascheurnen beigesetzt werden.

In einem Tiefgrab sind zwei Sargbeisetzungen übereinander, oder im Ausnahmefall eine Sarg- und eine Urnenbeisetzung zulässig

Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist auf Antrag nur für die gesamte Wahlgrabstätte, für volle Jahre, sowie nur für die Dauer von mindestens einem Jahr und höchstens für die Dauer des Erstnutzungsrechts möglich. Ein mehrmaliger Wiedererwerb ist möglich. Der Antrag auf Wiedererwerb kann nur schriftlich und innerhalb von 6 Monaten vor und 3 Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden.

Friedhofsgebühren der Stadt Köln (Auszugsweise /Stand: März 2013)

Wahlgrabstätte für 25 Jahre · 1945,00 EUR
Bestattungsgebühr (normale Lage) · 775,00 EUR
Bestattungsgebühr (Tieflage) · 995,00 EUR
Gesamtsumme für Normale Lage · 2720,00 EUR
Gesamtsumme für Tieflage · 2940,00 EUR
Wiedererwerb pro Jahr und Stelle (1/25) · 77,80 EUR