Urnenwahlgrabstätten

Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen wird. Die Lage wird nach den gegebenen Möglichkeiten mit der antragstellenden Person ausgewählt und bestimmt.

Die Grabstelle hat eine Länge von 1,20 m und eine Breite von 1,00 m. Hier können bis zu 2 Ascheurnen beigesetzt werden. Bei besonderen örtlichen Verhältnissen sind Abweichungen von den genannten Maßen möglich.

Friedhofsgebühren der Stadt Köln (Auszugsweise /Stand: März 2013)

Urnenwahlgrabstätte für 25 Jahre · 1905,00 EUR
Bestattungsgebühr · 349,00 EUR
Gesamtsumme · 2254,00 EUR

Wiedererwerb pro Jahr und Stelle (1/25) · 76,20 EUR