Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung

Urnengrabstätten ohne Pflegeverpflichtung sind einstellige Grabstätten für die Beisetzung einer Ascheurne, die der Reihe nach belegt und an denen nur im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) der zu bestattenden Person ein Nutzungsrecht zugewiesen wird. Die Friedhofsverwaltung bestätigt das Nutzungsrecht durch eine Urkunde.

Die Grabstätte hat eine Länge von 1,00 m und eine Breite von 1,00 m.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Sie veranlasst die Verlegung einer Basisplatte in der Größe von 0,65 m x 0,50 m, die niveaugleich in die Rasenfläche gelegt wird. Nur hierauf darf eine Grabsteinplatte bis zu einer Größe von 0,35 m x 0,35 m mit einer Mindeststärke von 10 cm befestigt sowie Grablichter oder Grabschmuck abgelegt werden. Um eine ordnungsgemäße Grabpflege zu gewährleisten, dürfen außerhalb der Basisplatte keine Gegenstände abgelegt werden.

Holzkreuze werden vorübergehend geduldet und spätestens 3 Monate nach der Beisetzung entfernt.

Auf den Ablauf der Nutzungszeit wird spätestens einen Monat vor Ablauf durch einmalige öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln und in den Kölner Tageszeitungen sowie durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld aufmerksam gemacht.

Friedhofsgebühren der Stadt Köln (Auszugsweise /Stand: März 2013)

Pflegefreie Urnengrabstätte für 20 Jahre · 1899,00 EUR
Bestattungsgebühr · 337,00 EUR
Gesamtsumme · 2236,00 EUR

Wiedererwerb ist nicht möglich