Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung

Grabkammern ohne Pflegeverpflichtung sind einstellige Grabstätten für Sargbestattungen, die der Reihe nach belegt werden.

Die Grabkammern sind aus Beton-Fertigteilen hergestellt, die aufgrund der besonderen Bauweise und der optimalen Belüftung unabhängig von der Geologie des Friedhofs eine einheitliche kurze Ruhefrist von 12 Jahren ermöglichen.

Ein Nutzungsrecht wird nur im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit der zu bestattenden Person zugewiesen.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ohne weitere Bestattung ist auf Antrag für die Dauer von mindestens einem Jahr und höchstens für die Dauer des Erstnutzungsrechts möglich.

Die Grabstätte hat eine Länge von 2,36 m und eine Breite von 1,00 m.

Die Gestaltung und Pflege der Grabstätte obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Sie veranlasst die Verlegung einer Basisplatte in der Größe von 0,65 m x 0,50 m, die niveaugleich in die Rasenfläche gelegt wird. Nur hierauf darf eine Grabsteinplatte bis zu einer Größe von 0,35 m x 0,35 m mit einer Mindeststärke von 10 cm befestigt sowie Grablichter oder Grabschmuck abgelegt werden. Um eine ordnungsgemäße Grabpflege zu gewährleisten, dürfen außerhalb der Basisplatte keine Gegenstände abgelegt werden.

Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss. Holzkreuze werden vorübergehend geduldet und spätestens 3 Monate nach der Beisetzung entfernt.

Auf den Ablauf der Nutzungszeit wird spätestens einen Monat vor Ablauf durch einmalige öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln und in den Kölner Tageszeitungen sowie durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden Grabfeld aufmerksam gemacht.


Friedhofsgebühren der Stadt Köln (Auszugsweise /Stand: März 2013)

Pflegefreie Grabkammer, 12 Jahre, einstellig · 1765,00 EUR
Bestattungsgebühr · 432,00 EUR
Gesamtsumme · 2197,00 EUR

Wiedererwerb ohne weitere Bestattung ist möglich.