Baumgrabstätten

Baumbestattungen von Ascheurnen sind an besonders ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich möglich. Die Beisetzung darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen. Baumgrabstätten werden auf den von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereichen (zur Zeit nur auf dem Ostfriedhof) angeboten.

In einer Baumgrabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden.

Das Nutzungsrecht an Baumgräbern wird für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Der Erwerb zusätzlicher angrenzender Baumgräber ist möglich. Jedes Baumgrab kann nach 20 Jahren einzeln verlängert werden, auch wenn ursprünglich mehrere zusammen vergeben wurden.

Sollte der Baum im Laufe des Nutzungsrechtes zerstört oder aus Sicherheitsgründen gefällt werden, schafft die Friedhofsverwaltung Ersatz durch Pflanzung eines neuen Baumes.

Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung auf einer im Umfeld des Baumes oberflächengleich eingelassenen Keramikplatte von ca. 0,30 m x 0,20 m x 0,05 m. Hierauf werden entsprechend den Vorgaben der nutzungsberechtigten Person maximal Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr eingraviert. Der Gedenkstein wird durch die Friedhofsverwaltung gestellt. Auch kann ein Fachbetrieb beauftragt werden, der von der Friedhofsverwaltung genehmigte, jedoch kostenpflichtige Alternativen anbietet.

Das Ablegen von Grabschmuck ist nur anlässlich einer Beisetzung und zu den Totengedenktagen im Monat November gestattet. Verwelkte Blumen, Gestecke und Kränze sind spätestens nach vier Wochen zu entfernen und auf den hierfür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.

Pflegeeingriffe in den Gehölzbestand und den Bodenwuchs erfolgen ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung.

Friedhofsgebühren der Stadt Köln (Auszugsweise /Stand: März 2013)

Baumgrabstätte (Nur Ostfriedhof, Dellbrücker Mauspfad) · 1536,00 EUR
Bestattungsgebühr · 344,00 EUR
Gesamtsumme · 1880,00 EUR